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   BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20   

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https://dejure.org/2020,18933
BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20 (https://dejure.org/2020,18933)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2020 - 2 B 11.20 (https://dejure.org/2020,18933)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 2 B 11.20 (https://dejure.org/2020,18933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs gegenüber einem Kind durch pornografische Reden; Keine Differenzierung zwischen den einzelnen Tatbeständen des § ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    Durch Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - (NVwZ-RR 2020, 362 Rn. 31) hat der Senat diese Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass bei einem beamteten Lehrer der außerdienstliche Besitz kinderpornografischer Schriften - auch bei geringer Anzahl oder niederschwelligem Inhalt - aufgrund des damit verbundenen Vertrauensverlusts beim Dienstherrn und der Allgemeinheit in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt.

    In diesem Zusammenhang hat der Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - (NVwZ-RR 2020, 362 Rn. 32) wörtlich ausgeführt:.

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11

    Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    Eine solche Straftat ist - unabhängig vom konkreten Statusamt, das der Beamte innehat - geeignet, das Ansehen des Berufsbeamtentums derart schwerwiegend zu beeinträchtigen, dass als Richtschnur für die Maßnahmebemessung die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts zugrunde gelegt werden kann (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18 und Beschluss vom 1. März 2012 - 2 B 140.11 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    "Ein Lehrer ist nach dem umfassenden und auf Art. 7 Abs. 1 GG beruhenden Bildungsauftrag der Schule nicht nur zur Vermittlung von Wissen, sondern - ergänzend zu den Eltern und von diesen unabhängig - auch zur Erziehung der Kinder verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75 und 1 BvR 147/75 - BVerfGE 47, 46 und vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 sowie Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - BVerfGE 148, 296 Rn. 188 und BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 12.12 - Buchholz 421.10 Schulrecht Nr. 5 Rn. 19).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, § 67 LDG NRW obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (stRspr seit BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    "Ein Lehrer ist nach dem umfassenden und auf Art. 7 Abs. 1 GG beruhenden Bildungsauftrag der Schule nicht nur zur Vermittlung von Wissen, sondern - ergänzend zu den Eltern und von diesen unabhängig - auch zur Erziehung der Kinder verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75 und 1 BvR 147/75 - BVerfGE 47, 46 und vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 sowie Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - BVerfGE 148, 296 Rn. 188 und BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 12.12 - Buchholz 421.10 Schulrecht Nr. 5 Rn. 19).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    "Ein Lehrer ist nach dem umfassenden und auf Art. 7 Abs. 1 GG beruhenden Bildungsauftrag der Schule nicht nur zur Vermittlung von Wissen, sondern - ergänzend zu den Eltern und von diesen unabhängig - auch zur Erziehung der Kinder verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75 und 1 BvR 147/75 - BVerfGE 47, 46 und vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 sowie Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - BVerfGE 148, 296 Rn. 188 und BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 12.12 - Buchholz 421.10 Schulrecht Nr. 5 Rn. 19).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    Daraus hat der Senat bereits durch Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - (Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24, bestätigt durch Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 11) den Schluss gezogen, dass der Orientierungsrahmen für den außerdienstlichen Besitz von kinderpornografischem Material bei Lehrern bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht.
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    Daraus hat der Senat bereits durch Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - (Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24, bestätigt durch Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 11) den Schluss gezogen, dass der Orientierungsrahmen für den außerdienstlichen Besitz von kinderpornografischem Material bei Lehrern bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht.
  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    b) Der von der Beschwerde des Weiteren angesprochene Milderungsgrund der "Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase" während des Tatzeitraums ist nach der Rechtsprechung des Senats je nach den Umständen des Einzelfalls als mildernder Gesichtspunkt im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 13 BDG und den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen - hier § 13 LDG NRW - zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 40 und Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - Buchholz § 13 BDG Nr. 36 Rn. 13).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20
    b) Der von der Beschwerde des Weiteren angesprochene Milderungsgrund der "Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase" während des Tatzeitraums ist nach der Rechtsprechung des Senats je nach den Umständen des Einzelfalls als mildernder Gesichtspunkt im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 13 BDG und den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen - hier § 13 LDG NRW - zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 40 und Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - Buchholz § 13 BDG Nr. 36 Rn. 13).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    Vielmehr ist eine solche negative Lebensphase während des Tatzeitraums je nach den Umständen des Einzelfalls nur als mildernder Gesichtspunkt im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.6.2020 - BVerwG 2 B 11.20 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 15.6.2016, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 25.8.2020 - 3 LD 1/19 -).

    Ein solcher Besitz führt - wie bei beamteten Lehrern (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O.; Beschluss vom 9.6.2020, a. a. O., Rn. 8) - aufgrund des damit beim Dienstherrn und der Allgemeinheit eingetretenen Vertrauensverlusts in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

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